Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Jahresabschluss erstellen lassen in Nordkirchen

Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung gibt Aufschluss über die Geschäftszahlen.

In Deutschland muss jeder Kaufmann, der zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, am Ende des Geschäftsjahres laut § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Meine Steuerkanzlei in Nordkirchen übernimmt diese verantwortungsvolle Aufgabe gerne für Sie und stellt so sicher, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wichtige Informationen zum Jahresabschluss

Viele meiner Mandanten wenden sich mit folgenden Fragen zum Jahresabschluss an mich:

Was ist ein Jahresabschluss und für wen wird er angefertigt?

Der Jahresabschluss ist Teil der Rechnungslegung und bildet den Abschluss der Buchführung eines Jahres und umfasst eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Er gibt Gläubigern Einsicht über die finanzielle Situation des Unternehmens. Aber auch dem Unternehmer bietet der Jahresabschluss wertvolle Informationen zur finanziellen Lage der Firma.

Was gehört zum Jahresabschluss?

Das Gesetz schreibt vor, dass der Jahresabschluss eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung umfassen muss. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang beilegen. In manchen Fällen ist außerdem ein Lagebericht erforderlich. Hierzu berate ich Sie selbstverständlich ausführlich.

Wer darf den Jahresabschluss erstellen?

Ansprechpartner sind Steuerberater und Buchhalter. Unterschrieben werden muss das Dokument von dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens.

Wie lange Jahresabschluss aufbewahren?

Der Abschluss ist zehn Jahre lang im Original zu behalten.

Wie teuer ist Jahresabschluss?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberater­gebühren­verordnung (StBGebV).

Sie haben weitere Fragen zum Jahresabschluss? Dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich garantiere stets eine individuelle und kompetente Beratung.

 

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir, Ihrem Steuerberater in Nordkirchen!

Wie kann ich Ihnen helfen? Mein Steuerbüro bietet neben der Erstellung des Jahresabschlusses zahlreiche weitere Leistungen für Unternehmen, Freiberufler, Vereine und Privatpersonen.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ihr Steuerberater Georg M. Fedeler

Zum Seitenanfang